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Sexualität im Kindergarten

Frau W. ist leitende Kindergartenpädagogin und wendet sich telefonisch an das Kinderschutzzentrum. In ihrer Gruppe zeige ein Junge sexualisiertes Verhalten. Er versuche andere Kinder zu küssen und ihnen die Hose runterzuziehen. Auch habe er sich vor anderen entblößt. Man habe bereits mit ihm gesprochen, dass „man das nicht darf“ und es habe auch eine Zeitlang keine Vorkommnisse mehr gegeben. Gestern allerdings sei er von einer Kollegin dabei erwischt worden, wie er mit heruntergelassener Hose vor einem kleineren Mädchen gestanden sei und sie aufgefordert habe, seinen Penis zu küssen.

Frau W. bat um Unterstützung für sie und ihre Kollegin, wie sie mit dieser Situation umgehen sollten und ob eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe notwendig sei.

Wie geht es weiter?

Frau W. wird geraten, die/den Obsorgeberechtigte(n) des Buben zu einem Gespräch einzuladen. Gemeinsam mit ihrer Kollegin solle sie den Eltern die Beobachtungen mitteilen. Je nach Reaktion der Eltern würden sich die weiteren Schritte ergeben. Mit Frau W. wird besprochen, welche Punkte beim Gespräch mit den Eltern wichtig sind und worauf sie achten sollte. Danach sollte sie mit dem Kinderschutzzentrum das weitere Vorgehen besprechen.

 
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