IHR KIND UND DESSEN ERZIEHUNG SIND
ECHTE HERAUSFORDERUNGEN

Dabei helfen wir Ihnen so gut wir können!

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs.1a AußStrG
 

§ 95 Abs. 1a AußStrG:

„Vor Abschluss einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.“

Unsere Beratungsinhalte beziehen sich auf die Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie und Jugend.

 

Kosten für §95 Beratungen:

Einzelberatung € 75,-

Paarberatung € 45,- / pro Person

 

Für nähere Informationen und Ihre Anmeldung bitten wir Sie, zu unseren telefonischen Öffnungszeiten Kontakt mit unserem Fachteam aufzunehmen.

 
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