GEWALT FINDET IN JEDER
GESELLSCHAFTSSCHICHT STATT

Schauen wir nicht weg, handeln wir ... GEMEINSAM!

FORMEN VON GEWALT AN KINDERN
 

Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht und strafbar. Dennoch findet sie in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt. Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen.

 

Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Seelische (psychische) Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Leistungsdruck, Beschimpfung, Demütigung, Bedrohung). Körperliche Reaktionen sind nicht auszuschließen (z.B. Depressionen, große Nervosität, Schlafstörungen, Einnässen).

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Körperliche (physische) Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig. Körperliche Misshandlung beginnt bei der "ausgerutschten Hand", ist aber auch vorsätzliches Zufügen von Schmerzen.

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Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen. Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen, auch jene, die jemand an sich selbst durchführen lässt, exhibitionistisches Verhalten, aber auch, wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird, wird es sexuell missbraucht.

Sexuelle Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt. Das Kind wird Objekt und Opfer eines Missbrauchs von Vertrauens- und Autoritätsverhältnissen. Nur durch das Vertrauen und den Schutz, den Kinder genießen, können sie sich entfalten. Sexueller Missbrauch stellt daher auch eine schwere Gefährdung für die Entwicklung eines Kindes dar.

Sexualmissbrauch ist immer Machtmissbrauch. Kinder können sich aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen zur Wehr setzen. Es ist ihnen unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafbar).

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Vernachlässigung

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern in der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.

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